Telefon

(0431) 8 53 33

Adresse

Karolinenweg 6
24105 Kiel

Öffnungszeiten des Sekretariats

Termine vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger Absprache möglich.

Diese können gerne können unter info@tgd-kiel.de
mit uns vereinbart werden.

Anfahrt

Mit dieser Beschreibung finden Sie uns ganz bestimmt

Von der A7 kommend: Auf der A7 fahren Sie in Richtung Hamburg bzw. in Richtung Flensburg bis zum AK Bordesholm und dort in Richtung Kiel und Blumenthal auf der A215. Dieser folgen Sie bis Kiel und von dort geradeaus in Richtung Ostseekai.

Von der B76 kommend: Folgen Sie der B76 bis zur Ausschilderung der Abfahrt zur A215. Sie wenden sich dort in Richtung Zentrum und folgen den Ausschilderungen zum Ostseekai.

Folgen Sie den Ausschilderungen in Richtung Zentrum und Ostseekai stadteinwärts. Ihr Weg führt Sie dabei von der Autobahnabfahrt ca. 3 km nach Nord-Osten und dann ca. 2 km nach Süd-Osten ans Ufer der Förde.


      Aufnahmeantrag

      Ich bitte für folgende Personen um Aufnahme in die Tennisgesellschaft Düsternbrook e.V.:


      Wir freuen uns, wenn Sie diese Zeile ausfüllen. Vielleicht kann Ihre fachliche Kompetenz der TGD einmal weiterhelfen.

      Durch meine Unterschrift erkenne ich die Satzung, die Beitragsordnung, die Platz- und Spielordnung, die Hallenordnung und übrige Ordnungen der TGD an.

      Für Minderjährige unter 18 Jahre:

      Mit dem Eintritt unserer Tochter/unseres Sohnes sind wir einverstanden. Wir haften für alle entstehenden Verbindlichkeiten.


      SEPA-Basis-Lastschriftverfahren


      Die Tennisgesellschaft Düsternbrook e.V. zieht die Beiträge und Gebühren unter Angabe der Gläubiger-ID DE45ZZ00000753431 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) mit dem SEPA-Lastschriftverfahren ein.

      Bankverbindung TGD: Förde Sparkasse - BIC: NOLADE21KIE - IBAN: DE43 2105 0170 1002 5658 75

      Beitragsordnung

      (Stand: 27.11.2017)

      Mitgliedsgruppe

      Erläuterung

      Beitragshöhe

      1

      Aktives Mitglied

      325 €

      2

      Ehepaarmitgliedschaft, beide aktiv

      510 €

      3

      4

      Schüler, Studenten, Azubis von 18 bis 27 Jahre *)

      170 €

      5

      Aktive Mitglieder unter 18 Jahre *)

      115 €

      6

      ab dem 3. Kind unter 18 Jahre *)

      60 €

      7

      Kinder bis zum 9. Geburtstag, bei denen ein Elternteil aktives
      Mitglied ist *)

      beitragsfrei

      8

      Familienmitgliedschaft mit Schulkindern

      640 €

      9

      Familienmitgliedschaft mit Kindern in der Ausbildung bis 27 Jahre *)

      765 €

      10

      Fördernde (passive) Mitglieder

      65 €

      11

      Beitragsfreie Mitgliedschaft, z. B. Kinder unter 6 Jahren im
      Eintrittsjahr *)

      beitragsfrei

      *) Stichtag für die Alterszuordnung bzw. Statuseinordnung des Mitglieds ist der 01.01. des jeweiligen Beitragsjahres.

       


      Hinweise

      1.) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Eintritt in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, ein entsprechendes Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März bzw. am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag eingezogen. Wird eine Lastschrift von dem angegebenen Bankkonto des Mitglieds nicht eingelöst, hat dieses dem Verein die entstehenden Kosten für die Rücklastschrift zu erstatten.

      2.) Erteilt das Mitglied keine Einzugsermächtigung, werden mit Rechnungsstellung Verwaltungskosten in Höhe von 10,00 € erhoben

      3.) Der Austritt aus der TG Düsternbrook e.V. ist dem Vorstand spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich mitzuteilen. Die Beitragszahlung für das laufende Jahr bleibt davon unberührt. Ein Wechsel der Mitgliedsgruppe ist dem Vorstand bis zum 15.02. des laufenden Jahres schriftlich anzuzeigen.

      4.) Alle aktiven Mitglieder sind verpflichtet, sonstige Leistungen in Form eines Vereins- und Gemeinschaftsdienstes mit zurzeit 4 (vier) Arbeitsstunden jährlich zu erbringen. Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht und Mitglieder, die das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind von der Erbringung dieses Dienstes befreit. Es gilt das Jahrgangsprinzip. Schnuppermitglieder und Neumitglieder im Beitrittsjahr sind von dieser Pflicht befreit. Selbstverständlich können sich jüngere und ältere Jahrgänge, sowie Eltern von Kindern/Jugendlichen, die nicht selbst Mitglied der TGD sind, freiwillig am Vereinsdienst beteiligen. Mitglieder können die Erbringung gemäß § 12 (1) Vereins- und Gemeinschaftsdienstes durch die Leistung eines Geldbetrages (Abgeltungsbetrages) abwenden. Der Betrag beträgt zurzeit 12,50 € je Arbeitsstunde. Abbuchungen für nicht geleisteten Vereinsdienst erfolgen nach Saisonende zum 15.11. eines Kalenderjahres.

      5.) Mit der Aufnahme willigt das Mitglied (bzw. die oder der Erziehungsberechtigte) in Veröffentlichungen von Fotos im Vereinsheft, in übrige Publikationen und auf der Internetseite der TG Düsternbrook e.V. ein.

      6.) Die Datenschutzordnung der Tennisgesellschaft Düsternbrook e.V. habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.